Saatgut Landwirtschaft 2022/2023

Mais-StangenbohnenGemenge zur Erfüllung der vielfältigen Fruchtfolge! In den vergangenen Jahren hat das Förderprogramm „Vielfältige Fruchtfolge“ in einigen Bundesländern einen enormen Beitrag zur Biodiversität der heimischen Landwirtschaft geleistet. Mit ca. 90-120 € Förderung pro Hektar der gesamten Betriebsfläche kann es betriebswirtschaftlich von großem Interesse sein, das Produktionssystem hinsichtlich der Fördereignung zu überprüfen. Mit dem Einsatz vom Mais-Stangenbohnen-Gemenge ist es in den letzten Jahren ersten Landwirten gelungen, die Forderungen des Förderprogramms umzusetzen und gleichzeitig ökonomische und ökologische Vorteile miteinander zu vereinen. Diese in Deutschland noch relativ junge Anbaukombination wurde 2020 auf etwa 8000 ha getestet, wobei bislang nur wenige die Förderung der vielfältigen Fruchtfolge in Anspruch nehmen. Hierbei deckt das Gemenge den Part der Leguminosenverpflichtung ab, ohne dass energiereiches Substrat für Biogasanlagen oder Fütterung verloren geht. Die Vorteile liegen auf der Hand: Durch die effektive Ausnutzung des Wurzelraums ist das System in der Lage, erhöhte Gesamterträge zu generieren. Gleichzeitig nimmt der Proteingehalt der Silage deutlich zu. Erste Ergebnisse zeigen eine gute Eignung des MaisStangenbohnen-Gemenges in der Rinderfütterung. Neben den genannten Vorteilen gewinnt das Gemenge im Zuge der neuen Düngeverordnung an Bedeutung. Als Leguminose ist die Stangenbohne in der Lage, die Stickstoffverwertung des reinen Maisanbaus deutlich zu verbessern. Zum einen kann bei Stickstoffüberschuss eine zusätzliche Aufnahme durch die Stangenbohne erfolgen, während bei Mangelsituationen die Stickstofffixierung der Leguminose greift. Im Großteil der Bundesländer wird das Mais-Stangenbohnen-Gemenge mit einem eigenen Nutzungscode imFlächenantrag versehen. Es bildet ein eigenständiges Fruchtfolgeglied neben dem reinen Maisanbau und stellt somit einen weiteren Baustein zur Erfüllung der biodiversen Fruchtfolge dar. 96 Für die Erfüllung der vielfältigen Fruchtfolge sind verschiedene Rahmenbedingungen zu beachten. Die wichtigsten werden im Folgenden kurz erläutert: • Jährlich müssen mindestens fünf verschiedene Hauptfruchtarten mit einem Anteil von mindestens 10 % und maximal 30 % der Ackerfläche angebaut werden. • Der Getreideanteil der Fruchtfolge darf 66 % der Ackerfläche nicht überschreiten. • Auf mindestens 10 % der Ackerfläche müssen Leguminosen oder ein Gemenge, das Leguminosen enthält, angebaut werden. Fördermaßnahmen der Bundesländer Förderung ist möglich BIOGAS

RkJQdWJsaXNoZXIy MjMxMzg=