Saatgut Landwirtschaft 2022/2023

Schutz von Artenvielfalt, Boden undWasser Foto: I. Müller LTZ Augustenberg Brachebegrünungsmischung FAKT M2 Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen Seit dem Jahr 2014 können sich Landwirte dazu bereit erklären, im Rahmen der Agrarumweltmaßnahmen an speziellen Förderprogrammen der einzelnen Bundesländer teilzunehmen, in der Regel für 5 Jahre. Die Landwirte leisten dadurch neben dem Ausbau des Tierschutzes, der Reduzierung von Dünge- und Pflanzenschutzmitteleinträgen sowie der Förderung der Bodenstruktur einen aktiven Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz. Regionalspezifische Maßnahmen fördern die Entstehung neuer Lebensräume für Insekten, Wildtiere und weitere Nützlinge und sind ein essenzieller Bestandteil der Agrarumweltmaßnahmen. Gleichzeitig werden gefährdete Tier- und Pflanzenarten geschützt. Im Jahr 2018 wurden in der Bundesrepublik Deutschland ca. 3,78 Mio. Hektar in den Bereichen der Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen, des Ökolandbaus und Tierschutzes gefördert (Quelle: GAK-Berichterstattung BMEL). Die Agrarumweltmaßnahmen finden eine starke Akzeptanz und sind ein in der Bevölkerung sichtbarer Beitrag der Landwirtschaft zum Erhalt und Schutz der Kulturlandschaft. Als positiver Nebeneffekt wird der Naherholungswert durch die entstehenden abwechslungsreichen Landschaften weiter gesteigert. Die Ausrichtung der Agrarumweltmaßnahmen in der nächsten GAPFörderperiode ab 2023 ist noch nicht rechtskräftig, vieles klärt sich gerade im politischen Entscheidungsprozess. Durch Einführung der ECO-Schemes wird es ab 2023 ein bundeseinheitliches Leistungsverzeichnis mit sieben verschiedenen Öko-Regelungen geben, die überwiegend flächige, einjährige Maßnahmen fördern werden. Die Öko-Regelungen werden sich auf das derzeitig komplexe Bündel der Agrarumweltmaßnahme auswirken. Derzeit arbeiten die zuständigen Behörden und Dienststellen in den Ländern an der Anpassung der vorhanden Agrarumweltmaßnahmen an die neuen Eco-Schemes. Spezielle Naturschutz- und mehrjährige Fördermaßnahmen werden im Bereich der Agrarumweltmaßnahmen - der zweiten Säule - verankert. Alle konkreten Entscheidungen dazu werden im Jahr 2022 erwartet (Stand Januar 2022). Zusammenfassend entstehen durch die stetige Entwicklung der aktuellen Förderprogramme der Bundesländer u. a. Saatgutmischungen, die an einzelne Standortfaktoren und Umweltbedingungen angepasst sind, wie zum Beispiel für eine Vielzahl von Insekten, Greifvögeln und Bodenbrütern. Auf den folgenden Seiten wird der aktuelle Stand der Saatgutmischungen verschiedenster Agrarumweltmaßnahmen einzelner Bundesländer vorgestellt. Die genauen Bedingungen zu Art und Umfang der Bewirtschaftungsmaßnahmen entnehmen Sie bitte den jeweiligen Förderrichtlinien der Bundesländer. Auch die aufgeführten Saatzeitfenster sind als Richtwerte zu verstehen. Die aktuellen Vorgaben der Bewilligungsbehörden haben Vorrang. 72 Benedikt Blumenraht Ihr Fachberater für Agrarumweltmaßnahmen Tel.: 02151 / 44 17 229 b.blumenraht@freudenberger.net

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