Saatgut Landwirtschaft 2022/2023

Wildackereinsaaten Natur - der Lebensraum des Wildes Durch die Veränderungen unserer Agrarkulturlandschaft im Laufe der Zeit nimmt der Lebensraum für Wild und Insekten stetig weiter ab. Zugleich nimmt die Natur für die Naherholung der städtischen Bevölkerung einen immer größeren Stellenwert ein. Vor diesem Hintergrund wird es zunehmend schwieriger für das Wild und die Insekten, eine Rückzugsmöglichkeit zu finden. Saisonal bieten landwirtschaftliche Kulturen Schutz und Nahrung. Um möglichen Konflikten zwischen Mensch und Natur entgegenzuwirken, kann mit der Anlage von Wildäckern und Blühstreifen ein Rückzugsort für das Wild und für Vögel und Insekten geschaffen werden. Diese fördern nicht nur die Vielfalt in der artenarmen Kulturlandschaft, sondern sorgen auch für den Erhalt der Biodiversität und für ein diätetisches, natürliches Nahrungsangebot für Wildtiere. Außerdem steigern sie die Akzeptanz in der Bevölkerung. Zugleich können durch entsprechende Wildäcker die Tiere von landwirtschaftlichen Kulturen abgelenkt und potentielle Wildschäden verhindert werden. Ferner gilt seit 2015 die EUAgrarreform, das Greening. Ein Teil der Auflagen verpflichtet Landwirte zur Anlage von „Ökologischen Vorrangflächen“. Die Umsetzung kann zum Beispiel durch die Anlage von nachfolgenden Optionen erfolgen: • Brachen • Pufferstreifen • Streifen beihilfefähiger Hektarstreifen an Waldrändern (im Wald und auf dem Acker) • Feldränder (am Feldrand oder auf dem Acker) Die Anlage von Ökologischen Vorrangflächen der gerade genannten Varianten bietet dieOption der gezielten Begrünung ohne Artenvorgabe. Lediglich ein deutlicher Unterschied von der Hauptkultur muss bestehen. Beispielsweise wuchsschwache Schattenlagen können für Hektarstreifen an Waldrändern genutzt werden. Wichtig ist es, die gesetzlichen Rahmenbedingungen der einzelnen Bundesländer zu prüfen. Siehe dazu das Beispiel aus der Landesverordnung Rheinland-Pfalz: Allgemein: Gemäß § 1 des Bundesjagdgesetzes sind Jäger, Landwirte und Grundeigentümer zur Hege und Pflege verpflichtet. Achtung: Bei der Neuanlage von Wildäsungsflächen sind immer die gesetzlichen Rahmenbedingungen des jeweiligen Bundeslandes zu beachten und entsprechend ist den Vorgaben Folge zu leisten. Außerdem ist stets das Landesjagdgesetz zu beachten. 66 WILDACKEREINSAATEN Benedikt Blumenraht Ihr Fachberater für Wildackereinsaaten Tel.: 02151 / 44 17 229 b.blumenraht@freudenberger.net

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