Feldsaaten Freudenberger, 08.11.2007
URL: http://www.freudenberger.net/Gruenbrache-Mischungen.asp

Grünbrachen


Grünbrache | Qualitäts-Mischungen

Stilllegungsanteil 2006

Der Stilllegungsanteil liegt bundesweit bei 8,4 %. Im Gegensatz zu früheren Verordnungen sind nun alle Kulturen beihilfefähig, d.h. auch Rüben,- Kartoffeln,- Obst- und Gemüseflächen (Dauerkulturen wie z.B. Steinobst gehören nicht zu den Obstflächen). Die still zu legenden Flächen müssen eine Mindestgröße von 0,1 ha und eine Mindestbreite von 10 m haben. Mit dem 15. Januar beginnt der Stilllegungszeitraum und endet am 31. August. In der Zeit vom 1. April bis zum 15. Juli dürfen stillgelegte Flächen nicht gemulcht, gehäckselt oder geschnitten werden. Der Aufwuchs auf der Stilllegungsfläche darf nicht genutzt werden und muß vor Ende Zeitraumes auf der Fläche verteilt werden. Ebenso dürfen bis zum 15. Januar des kommenden Jahres keine zur Vermarktung bestimmte pflanzliche Erzeugnisse (z.B. Blumenkohl) angebaut werden. Wegen dieser Auflagen ist vor einer Selbstbegrünung zu warnen, da die meisten Unkräuter dann aussamen und die Folgebekämpfung sich erschwert und mit höheren Kosten verbunden ist. Eine gezielte Begrünung mit den Grünbrachemischungen GB-1 bis GB-6 ist daher sehr empfehlenswert. Folgende Vorteile haben die Grünbrachemischungen GB-1 bis GB-6.

- Strukturverbesserung stark zerfahrenerer Böden
- Unkrautunterdrückung zur Kostensenkung in den Folgekulturen
- Humusanreicherung zur Steigerung der biologischen Aktivität der Böden
- Biologische Schädlingsbekämpfung bei starkem Schädlingsbefall
- Erosions- und Gewässerschutz
- Nachgewiesene Ertragssteigerung der Folgefrüchte bis in die zweite Nachfrucht



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